Der Anfang vom Ende 10

Oder nochmals alles von Vorne? Dieser Bericht erschien im Romp # 50 (2022)
Mensch hätte eigentlich denken können die Sache wäre nun vom Tisch, nachdem wir vor dem Kantonsgericht recht bekommen hatten. So lautete auch der Titel  des 9. Teils von „Der Anfang vom Ende“ (siehe Romp#48): Wir, die Einsprecher*innen und der Verein Pro Steinenstrasse  haben vor Kantonsgericht Recht bekommen!  Denkste, nicht mit dem Stadtbauamt von Luzern.
Kurz zusammengefasst für alle die die letzten paar Romps nicht mitbekommen haben. Mittlerweile vor 5 Jahren wurden wir in unserer Strasse (wo sich auch der ROMP Infoladen befindet und diese Zine entsteht) davon überrascht, das die Besitzerinnen des Guest houses Lion Londge nen Abriss und Neubau planen. Der Neubau soll dann ein 3 Stern Hotel werden!!! Da der ganze Strassenzug als erhaltenswert deklariert ist, wurde auf die Schnelle ne Petition und der Verein Pro Steinenstrasse gegründet welcher mit Hilfe eines Anwaltes gegen die Baubewilligung vor ging. Da das ganze nicht ohne finanzielle Mittel geht, auch wenn mensch recht bekommt nicht, (was für ein absurdes Rechtssystem) versuchte der Verein Pro Steinenstasse mit Benefizaktionen, T-Shirts, Postkarten, Pins und Bettelbriefen Gelder aufzutreiben. Was ein Stückweit auch geklappt hat. Jedoch ging auch viel Geld für den Anwalt, Gerichtskosten und Gutachten drauf. Deshalb und um zu informieren dieser 10.Teil.
Nach dem wir mit unserer Einsprache bei der Stadt abgeblitzt sind, was nicht erstaunt, denn die selbe Stadt beschäftigt ja auch das unfähige Bauamt und den verlogenen Stadtbau Architekten, zogen wir die Einsprache weiter vors nächste Gremium. Das Kantonsgericht. Ein Stück weit zu unserem erstaunen entschied dann das Kantonsgericht gegen den Abriss und Neubau aufgrund Fehlender Unterlagen im Baugesuch. Was im Prinzip ja auch die Stadt hätte gemerkt haben müssen und das Baugesuch abzulehnen gehabt hätte. Da der Filz in dieser, wie wohl in vielen anderen Städten, zu funktionieren scheint, wurde das geflissentlich übersehen. Das Kantonsgericht scheint aber, im Gegensatz zur Stadt, aus Fehlern der Vergangenheit gelernt zu haben. Denn schon mehrmals wurden von der Stadt oder dem Kanton bewilligte Abrisse und Neubauten schlussendlich vor Bundesgericht kaschiert und hat die Abrissbewilligung, auf Grund fehlender Unterlagen welche einen Abriss gerechtfertigt hätten, abgewiesen. Was für uns oder auch für unseren Anwalt eigentlich geheissen hätte, zurück auf Feld eins.  Aber nicht mit Frau Jost (Chefin des Bauamtes) und Kompanie die eigentlich nur die Zerstörung von Erhaltenswerten bauten zur Gewinnoptimierung einiger einzelnen sehen. Während die einen ihre genau so alten Häuser unter Auflagen der Denkmalpflege und im Sinne des Ortsbildschutzes renovieren, und  plötzlich für, seit rund 150 Jahren bestehende Treppentritte die auf öffentlichem Grund liegen, horrende Konzessionsgebühren bezahlen müssen, soll anderen in der selben Ortsbildschutzzone, welche dies eigentlich explizit untersagt, ein Neubau bewilligt werden. Ganz offensichtlich wird hier mit zwei verschiedenen Ellen gemessen, was zulässig ist und was nicht.
Aktuelle Stand der Dinge ist nun:
Die Stadt, also das Bauamt hat mitgeholfen, dass die Abriss willigen nicht die gesamte Baueingabe neu machen mussten, sondern nur die  noch fehlenden Unterlagen nachreichen musste. Dies im Sinne der Bau willigen, das nicht zusätzlich neu zugezogenen Menschen ebenfalls eine Einsprache einreichen können, da behauptet wird es handle sich noch um die selbe Baueingabe. Kurz gesagt das Parteiische und keines Wegs neutrale Bauamt schützt nicht erhaltenswerte Strassenzüge, sondern unterstützt die Zerstörung von als erhaltenswert deklarierten Stassenzügen. Was keines Wegs erstaunt da das selbe Bauamt und die Stadt auch den Abriss und Neubau unseres Stadttheaters unterstützt, obwohl dieses genauso in einer als erhaltenswert geltenden Baugruppe steht. So wurden in der letzten Abstimmung schon mal Fakten geschaffen und davon geredet das die Bahnhofstrasse im Bereich des Stadttheaters nur provisorisch umgebaut wird, da ja das neue Stadttheater dahin käme.  Glücklicherweise wurde jedoch das komplett bescheuerte Projekt einer Velo Tiefgarage, wohl aus Kostengründen abgelehnt. Was aber nicht heisst das die Stadt nicht nach wie vor Millionen in das Theater Neubauprojekt investiert.
Aber zurück in die Steinenstrasse. Obwohl das Abriss und Baugesuch abgelehnt wurde, wurde das Baugespann nicht entfernt. Folglich hatten wir schon den Verdacht das einfach  stillschweigend ein neues Gesuch eingereicht wird.  Gemäss  Angaben des Bauamtes musste das Baugespann stehen bleiben, da das Verfahren zwar zurückgewiesen wurde, von den Gesuchsteller aber nicht zurückgezogen oder sistiert wurde.
D.h. Das Gesuch per se war  weiter hängig und bedingt das Baugespann. Die Stadt, respektive das Bauamt der Stadt, wartete nur auf die Bauherrschaft. Diese hatte die Möglichkeit das Projekt zu sistieren oder aber die fehlende Kostenschätzung nachzureichen, was sie nun getan haben.
Nun ist es so, dass die Stadt Luzern verpflichtet ist, alle Einsprechenden bei Änderungen oder Sistierung zu informieren. Somit soll nicht möglich sein, dass eine angepasste Version hinter unserem Rücken durchgewunken wird.  Zu unserem erstaunen wurden wir dann auch darüber informiert das die Bau willigen die fehlenden Dokumente nachreichten und der ganze Scheiss von vorne anfängt. Dank Anwalt konnten wir uns dann Gehör verschaffen und erneut unsere Bisherige Einsprache einreichen. Da der Kanton das Baugesuch  nur schon anhand des ersten Punktes in der Einsprache abgewiesen hatte. Von unsere Seite wurde erneut ein Gutachten was die Kostenschätzungen angeht eingereicht, da das von der Bauherrschaft einfach nicht schlüssig ist. Was die Stadt aber wiederum nicht zu kümmern scheint und durchgewunken wird. Heisst für uns wieder vor Kantonsgericht, wieder Anwalts und Gerichtskosten.
Nach Abzug der Parteientschädigung welche uns vom Gericht bei der letzten Behandlung der Einsprache zugesprochen wurde und was gewisse Rechtsschutzversicherungen übernommen haben kostet uns der Spass bis her rund 9‘500.- Fr.  Na toll und das eigentlich nur dafür, das wir das Bauamt per Gericht dazu zwingen mussten ihre eigenen Richtlinien ein zu halten. Was für ein Wahnsinn.
Daher und weil leider der ganze Spass von vorne los geht ist der Verein Pro Steinenstrasse nach wie vor auf Spenden und neue Mitglieder so wie deren Mitgliederbeiträge abhängig.  Ihr dürft also alle weiterhin spenden, Mitglied werden oder Postkarten und T-Shirts von uns beziehen um den Kampf gegen die Zerstörung erhaltenswerter Ortsbilder aufrecht zu halten.

Der Anfang vom Ende 9

Dieser Bericht erschien nicht im Romp # 49 (2021) Weil es diesen Teil  gar nie gab ???
Wahrscheinlich weil: Nix neues in der Strasse.
 

Der Anfang vom Ende 8

Nix neues in der Strasse   Dieser Bericht erschien im Romp # 48 (2020)

Nachdem wir anfangs Jahr vor Kantonsgericht recht bekommen hatten, was den Abriss und den geplanten Neubau bei uns in der Strasse angeht, ist nichts ist mehr passiert. Obwohl das Abriss und Baugesuch abgelehnt wurde, wurde noch nicht mal das Baugespann entfernt. Folglich hatten wir den Verdacht das einfach versucht wird stillschweigend ein neues Gesuch eingereicht wird. Natürlich am besten so das die mühsamen Einsprecher*innen diesmal nichts davon mitbekommen und die Einsprache fristen verpassen. Hiess also für uns wöchentlich die Baueingaben bei der Stadt abfragen. Da das aber auf Dauer mühsam ist, und doch schnell mal ne Woche ausgelassen wird, hat sich dann der eine Mitbewohner und Pro Steinesträssler mal schlau gemacht bezüglich Baugespann.
Zuständiger der Stadt Luzern für die Bearbeitung des Baubewilligungsverfahren von eben diesem Bauprojekt ist der Herr Kurzemann. Wohlgemerkt genau jener der hier in der Strasse mit der Begründung des Ortsbildschutzes schon mal einen Aussenkamiene hinter einem Haus nicht bewilligte, aber den komplett Abriss und Neubau bewilligte. Wie gesagt konnte Glücklicherweise der Abriss vorläufig verhindert werden.
Gemäss seinen Angaben kann, respektive muss das Baugespann stehen bleiben, da das Verfahren zwar zurückgewiesen wurde, von den Gesuchsteller aber nicht zurückgezogen oder sistiert wurde.
D.h. Das Gesuch per se ist somit weiter hängig und bedingt das Baugespann. Die Stadt, respektive das Bauamt der Stadt, wartet nun auf die Bauherrschaft. Sie haben die Möglichkeit das Projekt zu sistieren oder aber auch die Mängel nachzureichen, das Gesuch abzuändern, u.s.w.
Nun ist es so, dass die Stadt Luzern verpflichtet ist, alle Einsprechenden bei Änderungen oder Sistierung zu informieren. Somit ist gemäss Herr Kurzemann nicht möglich, dass eine angepasst Version hinter unserem Rücken durchgewunken wird. (Das glaube ich zwar erst, wenn es den soweit ist, dass wir auch wirklich aus freien Stücken informiert werden. Obwohl ich als gutgläubiger vermute, dass sich die Stadt hier auch keine Verfahrensfehler mehr erlauben will.)
Es kann aber auch sein, das sie schwerwiegende Projektänderungen eingeben die eine neues Verfahren verlangen. In diesem Falle werden wir nur über die Sistierung informiert, aber nicht zwangsläufig über die neue Eingabe. Da es sich verfahrenstechnisch um ein neues Baugesuch mit Einsprachefristen handelt, dafür müssten aber allfällige Änderungen am Baugespanns vorgängig angezeigt werden.
Es bleibt also leider spannend, was die Zukunft uns bringt. Zumindest haben wir von unserem Anwalt mal ne Schlussabrechnung für die letzten bekommen.  Nach Abzug der Parteientschädigung welche uns vom Gericht zugesprochen wurde und was gewisse Rechtsschutzversicherungen übernommen haben kostet uns der Spass nun inklusive schon geleistetem Vorschuss rund 9‘500.- Fr.  Na toll und das eigentlich nur dafür, das wir das Bauamt per Gericht dazu zwingen mussten ihre eigenen Richtlinien ein zu halten. Was für ein Wahnsinn.
Daher und weil leider damit zu Rechnen ist das wohl nächste Jahr der ganze Spass von vorne los geht ist der Verein Pro Steinenstrasse nach wie vor auf Spenden und neue Mitglieder so wie deren Mitgliederbeiträge abhängig.  Ihr dürft also alle weiterhin spenden, Mitglied werden oder Postkarten und T-Shirts von uns beziehen um den Kampf gegen die Zerstörung erhaltenswerter Ortsbilder aufrecht zu halten.

Der Anfang vom Ende 7

Oder widerstand lohnt sich!
Dieser Bericht erschien im Romp # 47 (2020)

Wir, die Einsprecherinnen und der Verein Pro Steinenstrasse haben vor Kantonsgericht Recht bekommen!

Seit nun mehr drei Jahren kämpften Anwohnerinnen der Steinenstrasse in Luzern gegen einen geplanten Abriss und Neubau von zwei erhaltenswerten Häusern. Die Steinenstrasse, in der sich auch der ROMP Infoladen und die Druckerei befindet die dieses Zine druckt, ist ein als erhaltenswertes Ortsbild der Schweiz bezeichneter Strassenzug. Umso unverständlicher erschien es uns, dass ein Guest House Betreiber dann mir nichts dir nichts einen Neubau plante. Dieser wäre selbstverständlich dann um einiges grösser ausgefallen als die noch intakten zwei Häuser. Also wurden Einsprachen getätigt, eine Petition gegen den Abriss mit 1780 Unterschriften gesammelt und der Stadt, welche für die Beurteilung von Baugesuchen zuständig ist, überreich. Nachdem die Stadt mit ihrer Unfähigen Baukommission das erst Baugesuch noch ablehnte akzeptierte diese dann aber ein minimalst abgeändertes Bauvorhaben und versuchte im Interesse der Bauherrschaft unsere Einsprachen abzuwimmeln. Dies in dem die Baubehörde uns Dokumente vorenthielt und uns nicht über den Stand der Dinge informierte. Oder wie in meinem Persönlichen Fall der Stadtbauarchitekt ganz einfach Log, indem er verneinte das den Eigentümer*innen schon eine Abrissbewilligung in Aussicht gestellt worden sei. Schnell wurde uns Klar dass wir als Einzelpersonen und ohne anwaltliche Unterstützung kein Gehör finden. Auch diesem wurden Dokumente, welche uns Einsprechenden in einem Verfahren ausgehändigt werden mussten, erst nach mehrmaligem nachfragen ausgehändigt wurde. Dies aber auch erst mit mehr monatiger Verspätung was das ganze Einsprache verfahren in die Länge zog und die Kosten in die Höhe trieb. Also wurde der Verein Pro Steinenstrasse ins Leben gerufen um unser Aktivitäten und finanziellen Mittel zu bündel und ein Anwalt beauftragt. Zudem wurde Gegengutachten durch einen Architekten zum zustand der Häuser in Auftrag gegeben und erstellt. Dieses kam keineswegs zum Schluss das es Wirtschaftlich unzumutbar wäre die Häuser zu renovieren und zu erhalten. Im Gegenteil, ein abriss und Neubau ist nicht Wirtschaftlich und verbraucht enorme Ressourcen. Diese nicht ganz billige Gutachten wurde auch der Stadtbaukommission und der Bauherrschaft zugestellt.

Um die benötigten Gelder aufzutreiben, wurden Pin's, Postkarten, T-Shirts und Kekse produziert und verkauft und diverse Benefiz Anlässe, wie etwa das Fight for your street, organisiert. An einem Gespräch mit den Eigentümern*innen, zu welchem der Verein Pro Steinenstrasse geladen hatte und die Eigentümern*innen gleich mit einer Armada von Neubaubefürwortern und Architekten erschien, wurde diesen versucht klar zu machen dass sie von der Stadtbaukommission schlecht beraten seien und ihr Vorhaben und ihre Vorgehensweise nicht den Anforderungen der Zone entsprechen. So wie das die Stadtbaukommission geflissentlich darüber hinweg schaute das die Bauten in einer erhaltenswerten und durch das Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz ISOS, so wie durch das Kantonale Inventar, wie auch durch die Schutzzone B Bestimmung, eben dieser Stadt, einen sehr hohen Schutzstandart geniessen. Was diese jedoch grad mal gar nicht interessierte. Wohl weil sie von Seiten der Standbaukommission andere Aussagen erhalten haben.

Spätestens mit der Erteilung der Baubewilligung für das zweite Projekt wurde uns klar dass wir nicht nur gegen das Bauvorhaben vorgehen mussten sonder im selben Masse gegen die nicht Neutrale Baubehörde. Nachdem diese unsere Einsprachen abschmetterte und uns die Gebühren dafür präsentierte blieb uns nur der Weg ans Kantonsgericht. Ein der Stadt übergeordnetes Gremium. Innerhalb von kürzester Zeit (zwei Wochen) musste unsere Beschwerde und ein Vorschuss von 6'000.-Fr. geleistet werden, sonnst wäre der Abriss unverzüglich von statten gegangen. Das Kantonsgericht liess sich dann wirklich lange Zeit. Ziemlich genau ein Jahr. Deshalb stand im letzten Romp auch nichts neues. Leider vermuteten wir das das Kantonsgericht wohl eher den Stadtentscheid stützen würde als unsere Einsprachen. Noch Mitte Januar war die Stimmung an einer Sitzung von Pro Steinenstrasse dem zu Folge auch nicht sehr gut. Nach drei Jahren Geldmittel beschaffen und sich einem übermächtigen Feind gegenüber zu sehen lässt die Motivation leiden.

Umso grösser war die Freude als ich am 29.Januar ein Mail unseres Anwaltes erhielt. Erst traute ich mich kaum dieses zu öffnen, da ich vermutete das uns auch der Kanton abschmettern würde und erneut eine sehr stressige und belastende Zeit auf uns zukommen würde.

Diesem ist am selben Tag das Urteil des Kantonsgerichts zugestellt worden. Erfreulicherweise hat das Gericht die Beschwerde gutgeheissen und die Baubewilligung aufgehoben.

Das Gericht hat festgestellt, dass keine genügenden Unterlagen vorhanden sind, um die Verhältnismässigkeit einer Sanierungslösung zu beurteilen. Insbesondere fehlt es auch an einer schlüssigen Kostengegenüberstellung, Deshalb hätte die Abbruchbewilligung nicht erteilt werden dürfen. Da das Gericht die Beschwerde schon aus diesem Grund gutgeheissen hat, hat es die weiteren Punkte, gar nicht geprüft. Bei diesem Verfahrensausgang haben wir keine Gerichtskosten zu tragen, und der geleistete Vorschuss wird vom Gericht zurückerstattet. Weiter wurde uns eine Parteientschädigung von pauschal Fr. 5'000.00 zugesprochen welche einen grossteil unserer Anwaltskosten decken.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann inert 30 Tagen seit Zustellung, also bis 28. Februar 2020, an das Bundesgericht weitergezogen werden. Ob die Bauherrschaft das macht, bleibt abzuwarten. Die Erfolgsaussichten einer Beschwerde wären wohl gering, da die Urteilsbegründung schlüssig erscheint.

Das sich die Bauherrschaft mit diesem Entscheid abfindet, ist aber leider noch nicht zu erwarten. Auch wenn sie den Entscheid nicht anfechten und akzeptieren heisst das noch lange nicht, das sie nach wie vor versuchen werden eine erneutes Abriss und Neubaugesuch ein zu reichen. Wohl dann aber mit den vorher nicht erbrachten Bescheinigungen welche laut ihnen und der Stadt einen Abriss gerechtfertigten würde. Das mensch sich solche Bescheinigungen auch einfach erkaufen kann liegt auf der Hand. Und das die Stadt, die immer wieder behauptet hat das per Augenschein (o-Ton Stadt) festgestellte werden konnte das die Bauten in einem schlechten Zustand seine, nach wie vor darauf pocht unser Quartier dem abriss preis zu geben, beweisen die Aktivitäten der Stadt die die Schutzzonen Bestimmungen zu lockern versucht. Es kann also doch noch ein interessanter Sommer und Herbst werden. Wir werden euch bestimmt auf dem Laufenden halten.

Weiterführende Infos findet ihr auf der Page von Pro Steinenstrasse. Www.prosteinenstrasse.ch

Der Anfang vom Ende 6

Dieser Bericht erschien im Romp # 46 (2019) Wie schon in der letzten Ausgabe erwähnt, ereignete sich auch bis jetzt nicht viel oder nix nennenswertes, in Bezug auf unsere Arbeit gegen die Zerrstörung unserer Strasse.  Nur soviel, für Neuleser*innen, es handelt sich um ein Abriss und Neubauprojekt in der Strasse in der sich auch der Romp Infoladen befindet.
Die Einsprachen oder Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist beim Kantonsgericht hängig. Von seiten unseres Anwaltes hiess es schon Anfangs Jahr, dass es sicher ein Jahr dauern wird bis da ein Entscheid gefällt wird. Soll heissen wir werden dann wohl Anfang 2020 den Beschluss des Kantongerichts erhalten, auf welchen wir dann innert 20 Tagen reagieren müssen. Echt jetzt, die einen lassen sich unermesslich Zeit, wären die anderen dann innert weniger Wochen handeln sollen. Im Fall eines für uns Negativen Enstscheides, würde das ein weiterziehen unserer Einsprachen bedeuten. Was wiedrum bedeutet das ein Kostenvorschuss, innert Wochen fällig wird. Wie schon der Vorschuss von 6'000.- Fr. Für das Kantonsgericht innert bestimmter Frist einbezahlt werden musste, das dieses den Fall überhaupt zu bearbeiten anfängt.
Wie dem auch sei, weil das alles nebst viel Zeit, wie erwähnt auch viel Geld kostet, ist der Verein Pro Steinenstrasse nach wie vor auf Spenden angewiesen. Um diese Gerichts und Anwaltskosten für den Erhalt dieser einzigartigen Strasse auf zu bringen wurden und werden von Seiten des Vereins verschiedene Aktionen geplant und durchgeführt. So z.B. im Mai eine „Fight for your street“ Benefizkonzert, eine Pedition mit über 1'500 Unterschriften wurde bei der Stadt eingereicht oder Tombolas, welche am Strassenfest durchgeführt wurden. Hier erst mal noch ein Danke an alle Bands die am Benefizkonzert für Lau gespielt haben. Ja, es kam was zusammen, aber noch lange nicht genug. Denn falls sich der Kanton, wie von mir befürchtet hinter den Stadtbaukomissionsbeschluss stellt, bleibt uns nur noch der Gang ans Bundesgericht. Das dieses dann auch innert Wochenfrist einen Vorschuss verlangt sei dahin gestellt. Daher wurden und werden nun schon seit drei Jahren verschiedenste Benefiz Artikel hergestellt, wie Pin's, Postkarten und seit dem Steinenstrasse Fest auch T-Shirts mit dem mittlerweile zum Pro Steinenstrasse Logo gewordenen Engelchen und dem Schriftzug.
Witzige Episode dazu: Fast die meisten Flyer für das „Fight for your street“ Benefiz wurden an einer Demo gegen ein vom Kanton geplantes Strassenprojekt (Spange Nord) verteilt. Ha, hätte mensch auch missverstehen können. Hier zu muss noch gesagt sein, dass es grossen Widerstand gegen dieses, absolut nichts bringende, ganze Stadtquartiere zerstörende, und veraltete (60ger Jahre Planung) Strassenprojekt gibt. Und sich sogar die Stadtregierung dagegen ausspricht. Auch wenn Aktivist*innen von Spange NOrd und Pro Steinenstrasse sich gegen seitig unterstützen, tut dies die Stadt noch lange nicht. Diese ist zwar gegen diesen Autobahnzubringer nicht jedoch gegen die Zerstörung der Stadt an sich. So wird weiterhin daran gewerckelt die Stadt gewinnbringend zu verscherbelt und Erhaltenswerte Gebäude im Interesse der Gewinnmaximierung dem Abriss preiszugeben.
So war die Stadt inzwischen nicht ganz untätig.
Weil das Bundesgericht im Januar 2016 Entschied, dass ein altes Mehrfamilienhaus beim Hotel Montana in der Stadt Luzern nicht abgerissen werden darf, weil besagtes Gebäude in der so genannten «Ortsbildschutzzone B steht, versucht die Stadt nun die Reglemente zu lockern.
Das Bundesgericht pfiff den Luzerner Stadtrat zurück, der den Abbruch des Gebäudes genehmigt hatte. Das Mehrfamilienhaus durfte wegen des Ortsbildschutzes nicht abgerissen werden. Dieses Haus befindet sich sogar in einer weniger strengen Schutzzone als die Gebäude an der Steinen/Zürichstrasse. Die Steinen/Zürichstrasse befindet sich zusätzlich in einer durch das ISOS geschützten Ortsbildgruppe.
Daher wird nun also eine Änderung (wie es die Stadt nennt) der Schutzzonen Bestimmungen voran getrieben. Ich nenn es eine faktische Aufhebung der Schutzbestimmungen. Das Bauzonen Reglement BZR soll noch schwammiger formuliert werden, um dem ein oder anderen bei seinen zerstörerischen Plänen helfen beiseite stehen zu können. Denn ein Reglement welches schützenswerte Ortsteile vor der Zerstörung bewahrt, passt bestimmten Investoren Gruppen natürlich gar nicht. Also was liegt da näher als das erst 2013 in kraft getretene Reglement den Interessen des Kapitals anzupassen. Nicht mit uns. So gab es, nebst diversen anderen, aus der Steinenstrasse 3 und in Bezug zum Montana Neubau gar 8 Einsprachen gegen die BZR Revision. Den Plänen des Stadtarchitekten Rehsteiner, das die BZR schon 2017 Revidiert sein soll (Aussage vom 16.2.16) , wurde also ein Strich durch die Rechnung gemacht. Zumindest vorläufig. Gekonnt wie immer, wurden diese“Änderungen“ genau zu Ferienbeginn publiziert, so das die Einsprachefrist um war, bis etliche aus ihren Ferien zurück kamen. Ein klassischer Schachzug die Bevölkerung übers Ohr zu hauen.

Der Anfang vom Ende 5

Gegen eine Genrtifizierung unserer Strasse
Dieser Bericht erschien im Romp # 45 (2019)
Was geht an der Steinen- / Zürich-strasse?
Waren in den Letzten paar ROMP‘s immer ganze Artikel zum Thema Der Anfang vom Ende zu lesen, fällt dies hier angesichts der momentanen Fakten Lage sehr kurz aus. Nun, eigentlich nicht viel ausser das viel Papier mit viel Anwaltsdeustch und viel Geld die BesitzerInn gewechselt hat. Momentaner stand ist, dass wir vom Verein Pro Steinenstrasse, welche gegen den Abriss und Neubau kämpfen, eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde einreichen mussten. Dies hat auch gleich mal ein Haufen Geld gekostet, das das Gericht die Beschwerde überhaupt entgegen nimmt. Nötig wurde das, da die Stadtbaukommission SBK den Neubau durch ihren Entscheid der kurz nach erscheinen des Letzten Romps bei uns an kam, bewilligt hat. Diese sogenannt Neutrale Kommission, befürwortet nicht nur den Abriss zweier erhaltenswerten Gebäude auf Grund von falschen Annahmen, nein sie befürworten gar noch weitere Abrisse, Neubauten oder Aufstockungen in unserem Ortsbildgeschützten Quartier. Dies komplett entgegen jeglicher Empfehlungen durch das ISOS (Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz) Dies indem sie keine, einen Neubau unattraktiv machende Rückbaulinien festlegen, wie das ISOS fordert, sondern eher die Rückbaulinien noch ausweiten und so noch weitere geldgierige EigentümmerInnen auf den Plan rufen. Nachträglich erstellte Anbauten oder Parkplätze werden dadurch zu Baugrundstück dazu gerechnet. Während das ISOS zu Solchen eher einen Rückbau dieser anbauten fordert. Obwohl es im Bau und Zonenreglement der Stadt heisst das ISOS sei zu berücksichtigen wird diesem, so wie den Denkmalpflegerischen Einwände keinerlei Rechnung getragen. Das sich die SBK und allen voran der Stadtarchitekt intensiv in das Projekt eingegeben haben, um die ein oder Anderen Überschreitung der Baunormen, zu retuschieren ist diese bestimmt nicht mehr als Neutrale Kommission zu sehen. Also hilft ein mit öffentlichen mitteln bezahlter Stadtarchitekt mit die Stadt zu zerstören.
Dummer weise kämpfen wir also nicht mehr nur gegen ein einzelnes Abriss/Neubau  Projekt, sondern gegen die SBK der Stadt Luzern, die sich anscheinend zum Ziel gesetzt hat diese unliebsame Schutzzone los zu werden. So sind letztes Jahr dem Bauwahn gestützt durch die SBK schon zwei andere Erhaltenswerte Bauten , Villa Rosenburg und Haus Alpenblick zerstört worden, obwohl sie in keinster weise statisch nicht mehr tragbar gewesen wären. Diese, und die Klausel der Unwirtschaftlichkeit gehören aus der Schutzzonendeklaration gestrichen. Ansonsten könnte mit diesen Begründungen die ganze Altstadt abgerissen werden. Jedoch sollten den Deklarierungen Erhaltenswert (eingeführt 1.12. 17)  und Schützenswerten Baugruppen (eingeführt 1.2.18) endlich die Fürsorge und Schutz zukommen die sie verdienen. Oder wollt ihr alle in zubetonierten Neustadt Gettos leben und eine unfähige Baukommission den letzten Rest an lebenswerten Bauten zerstören lassen?
Daher ist der Verein Pro Steinenstrasse, der die Verhandlungskosten stemmt, nach wie vor auf eure Hilfe und Unterstützung angewiesen, um nicht auch noch die letzten erhaltenswerten, und bis an hin noch günstigen Strassenzüge in der Stadt Luzern zu verlieren.

Der Anfang vom Ende 4

Gegen eine Genrtifizierung unserer Strasse
Dieser Bericht erschien im Romp # 44 (2018)

Oder über das komplett aus dem Ruderlaufen einer Städtischen Baubehörde!

Das ganze wird wirklich immer absurder und absurder. Jä zum Zeitpunk als wir (die EinsprecherInnen gegen das Abriss und Neubauprojekt in unserer Strasse) (Siehe die Artikel „Der Anfang vom Ende“ in den letzten drei Ausgaben des ROMP), von der Stadt und Stadtbaukomission einen Negative Entscheid zu unseren Einsprachen erhalten, lese ich in unserem Dorfblatt (LZ) das die Stadt wieder mal an der BZR (Bau und Zonen Reglement) feilen will und einen neuen ebenso schwammigen Zusatz dazu schreiben will wie es der bisherige Artikel schon ist.

Dies da sich die Stadt selber aus manövriert hat und ein Bundesgerichtsentscheid ein Neubauprojekt Blockiert. Dabei handelt es sich um einen geplanten Neubau anstelle eines wirklich hässlichen 70er Jahre Baus in einer Schutzzone B Region. Bei der Montana-Talstation (Bahn zum Hotel, das ist halt Luzern da gibts noch andere Bahnen zu Hotels, da alles am Berg liegt) plant die Hotelfachschule einen Neubau. Doch einen Abriss des Studentenheims lässt die geltende Regelung nicht zu. (LZ 14.9.18)

Nun soll der Satz: «Abbrüche von Bauten [...] sind ausnahmsweise zulässig, wenn diese für den Zweck der Ortsbildschutzzone B nicht von Bedeutung oder störend sind.» die Stadt wieder aus dem Schlamassel ziehen. Oder um den Bauwütigen wieder in den Arsch kriechen zu können. Schon mehrfach hat der Stadtrat auf Raten der komplett unfähigen Stadtbaukomission den Abbruch von Häusern bewilligt, wurde aber vom Gericht schon mehrmals zurückgepfiffen.

Doch wirft auch diese Formulierung noch mehr Fragen auf. Was heisst störend? Und wer entscheidet, ob ein Gebäude störend oder nicht von Bedeutung ist? Architektur ist bekanntlich Geschmackssache. Je nach Betrachter kann ein anderes Gebäude als störend empfunden werden.

Das absurdeste am Ganzen ist aber, dass es sich bei den Häusern in unserer Strasse keineswegs um „störende“ oder „für den Ortsbildschutz nicht von Bedeutung“ seiende Häuser handelt. Sondern im Gegenteil. Diese sind sehr wohl von Bedeutung und erst recht das die den Anfang der zwei Strassenzüge bilden.

So ist unsere Stasse in der Schtzzone B und vom ISOS mit dem höchsten erhaltenswert deklariert!

So wie wir argumentiert auch die kantonale Denkmalpflege und sieht den geplanten Neubau durch Grösse, Volumen und einheitliche Fassadengestalltung als störendes Element an. Was dann also bedeuten würde, das der Neubau, kaum ist er erstellt, wieder abgerissen werden dürfte, da er eben störend auf's Ortsbild wirkt.

Hausbesitzern wird ja versucht jedes Recht zu geben für all ihre Vorhaben. Leerstehen und verlottern lassen, damit spekulieren, komplett überrisse Mieten verlangen, oder eben Abrisse. Nicht jedoch, wenn sich solche für den Erhalt von Erhaltenswerten Gebäuden, oder ganzen Strassenzügen einsetzen. Also für etwas, was von Seiten der Stadt durch die BZR eigentlich verlangt wird. Das Argument der Statik wurde widerlegt, ebenso wie das der Un-wirtschaftlichkeit, was ist also das Argument von Seiten der Stadt für einen Abriss??

Ob ein Abbruch möglich ist, können Bauherren schon vor der Erarbeitung eines Projekts in Erfahrung bringen. Diese können einen sogenannten Feststellungsentscheid verlangen, erklärt Daniel Bernet, Jurist der Baudirektion. Eben diesen hat die Stadtbaukomisson unüberlegt ausgestellt. Der Entscheid gelte aber nur zwischen der Stadt Luzern und dem Bauherrn. «Gegenüber allfälligen Einsprechern im Baubewilligungsverfahren wirkt dieser nicht», so Bernet. Wird eine Bau- oder Abbruchbewilligung angefochten, könnten die Gerichte anders entscheiden als der Stadtrat. (LZ)

Also ist die Stadtbaukommission von Luzern ganz einfach Korrupt! Anders lässt sich ihr vorgehen einfach nicht mehr erklären. Angefangen bei nicht weiterreichen von eingegangenen Akten und Gutachten was zu einem laufenden Verfahren nun mal dazu gehört, bis hin zu dreisten Lügen. Anlässlich einer Informationsveranstaltung versicherte mir der Stadtarchitekt Jürg Rehsteiner das es keinen Feststellungsentscheid für einen Abbruch gäbe. Dieser, nicht existierende Entscheid, wurde uns dann aber, während des laufenden Einspruchverfahrens, zugestellt?!?! Jedoch auch erst auf mehrfache nachfrage unseres Anwaltes.

«Für die Beurteilung, ob ein Gebäude störend oder nicht von Bedeutung ist, ist die Baudirektion als Baubewilligungsbehörde zuständig.» Und eben dieser gehört der lügende Stadtarchitekt an. Na toll.

Die Stadtbaukommission hat allerdings nur eine beratende Funktion. Die Beurteilung, ob ein Gebäude störend ist oder nicht von Bedeutung, liegt im ermessen der Baudirektion als Baubewilligungsbehörde. Denen soll als Grundlage das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS) und das kantonale Bauinventar dienen. Einmal mehr müsste der Fall also klar sein, aber nein es wird auf biegen und brechen versucht das Stadtbild unwiderruflich zu zerstören. Dies wohl auch angesichts eines Vorstosses der FDP die Abbrüche auch dann erlauben will, wenn diese von öffentlichem Interesse sind. Vermutlich wird darauf spekuliert das alte Stadttheater, welches sich sogar in der Schutzzone A befindet, abreissen zu dürfen und einen Glaspalast anstatt hinzu stellen. Den Vorschlag hat sich das Parlament am 20.September ansehen und staune.... promt abgelehnt. Also nix mit Stahlglas Palast.

Der Vorschlag wird noch viel zu reden geben. Sogar die FDP fragte sich, was unter einer Störung des Stadtbildes zu verstehen sei. So wie andere Mitglied der Baukommission Bedenken haben, ob die vorgeschlagene Formulierung vor Gericht standhalten würde. Nach einer allfälligen Annahme des Vorschlages muss der Stadtrat eine überarbeitete Fassung des Bau- und Zonenreglements vorlegen, welche wiederum im Parlament behandelt wird. Das kann also noch dauern.

Die Stadbaukomission widerspricht also weiter dreist diversen sich selber auferlegten Regelungen, welche anscheinend nur das Bundesgericht zu sehen vermag. Also bleibt uns wohl nichts anders übrig als auch diesen Städtischen Fehlentscheid von diesem Gericht beurteilen zu lassen.

Zum Baubewilligungs Entscheid der Baudirektion.

Dieses 30 Seiten umfassende Papier ist eine totale Farse. Schon nur die Auflistung der Massgebenden Bestimmungen lässt sehen das diese ihre Schulaufgaben nicht gemacht habe. Denn das ISOS, welches eben auch so ein Reglement oder eher eine Empfehlung darstellt wird nicht mal genannt. Also wird es wohl auch nicht beachtet worden sein. Dies obwohl es heisst dieses diene zu bestimmen, was an Bauten möglich sein soll. Selbst redend findet dieses in dem Bericht natürlich keine Beachtung. Es wird nur am Rande erwähnt, etwa so wie die Argumentation der Denkmalpflege welche den geplanten Neubau als nicht bewilligungsfähig empfindet und klar sagt, das sich das Gebäude überhaupt nicht eingliedere und der überdimensionierte Baukörper, das Ortsbildverträgliche Mass sprent. Unter Erwähnung dreier Paragrafen, welchen der geplante Neubau widerspricht. Diese Argumentationen werden von der Baudirektion einfach weggewischt mit: ...kann festgestellt werden, das die Denkmalpflege keine triftigen Gründe gegen den Abbruch vorbringe und sie sich nicht mit dem Neubauprojekt befasst hätte. Also eine blanke Lüge. Das ganze Papier ist voller vager Vermutungen und stützt sich nach wie vor auf mittlerweile widerlegten Argumente der Bauherrschaft. Einmal mehr kommt die Behauptung der ursprung des nassen Kellers sei unbekannt, obwohl wir mehrmals darauf hin wiesen, das ein Fallrohr der Dachrinne seit Jahren nicht montiert ist, wodurch bei regen das Dachwasser genau vor einem Kellerfenster aufschlägt und so in den Keller läuft.

Aber wie die Argumente der Denkmalpflege finden diese keine Beachtung in dem Schrieb, so wie das Gegengutachten zur „Nicht wirtschaftlichkeit einer Renovation“ unter den Tisch gewischt wird, dieser habe keine Ahnung. Jedoch wird die in Augenscheinnahme durch die Parteiische SBK und dem verlogenen Stadtarchitekten als massgebend erachtet. Eine Augenscheinname ist keine Fachliche Prüfung. Zudem wird vehement darauf verzichtet das die Bauherrschaft eine Sanierungsvariante vor legt, obwohl dies schon im Abrissentscheid sogar von Seiten der SBK vermisst wurde.

Wie dem auch sei, noch haarsträubender wird es als sich der über die Zukunft der Strasse äussert. Wo klar gesagt wird, dass es im Interesse der Stadt läge, das weitere Gebäude erhöht und verbreitert werden sollen. Also trifft mein vor 2 Jahren gewählter Titel „Der Anfang vom Ende“ für dieser Romp Rubrik den Nagel auf den Kopf. Unsereins bleibt nicht anders übrig als weiterhin für unsere Quartiere und deren Erhalt zu kämpfen. Ob gerichtlich oder mit andern Mittel. Nicht nur die Neubauwilligen sind die Feinde unserer Quartier es sind genau so oder noch viel mehr die unfähigen und parteiischen Beamten der Stadtbehörden.

Der Verein Pro Steinenstrasse welcher die meisten Einsprechenden vereint, hat an seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen den Kampf vor den Gerichten weiter zu ziehen. Im Interesse des Erhalts lebenswerter Stadtquartiere, deren Bauten und Bewohnerinnen. Da dies aber mit einigem Finanziellem Aufwand verbunden ist, erlaube ich mir hier einen Einzahlungsschein beizulegen. Dem Verein können auch nicht Steinenströsslerinnen beitreten. Dazu gibt es seit neuem auch Benefit Postkarten zu kaufen. Es sollen mal drei werden....

Der Anfang vom Ende 3

Gegen eine Genrtifizierung unserer Strasse
Dieser Bericht erschien im Romp # 43 (2018)
 
Hätte ich eigentlich nicht gedacht, dass es drei Teile werden und ein Vierter folgt dann hoffentlich mit dem Ergebnis das sich die Bauwilligen doch zu einer Sanierung der Gebäude entschliessen. Was entgegen der Ansicht der Bauwilligen und der Stadtbaukommission, möglich und wirtschaftlich sein kann. Dies nur um dem Art.15 der Bau und Zonen Ordnung BZO, welcher eh abgeschafft gehört, gerecht zu werden. Die zwei bisher erschienen Berichte sind im Romp #41 und #42 oder auf der Infoladen Homepage nachzulesen. http://www.romp.ch/index.php/Der_Anfang_vom_Ende
Hier nur eine Kurze Zusammenfassung für die die alten Romp's nicht, oder kein Internet haben.
Die Steinenstrasse/Obere Zürichstrasse in Luzern sind zwei als erhaltenswert deklarierte Strassenzüge, welche noch intakt der Baustruktur der 1870er Jahre entspricht. Die Besitzer der Häuser Zürichstrasse 55/57 behaupten ihre Häuser seien in einem sehr schlechten Zustand und sollen ihrer Ansicht nach einem Hotel Neubau weichen. Das bisher gute Verhältnis aller Hausbesitzer und Anwohnerinnen in der Strasse wurde durch das indiskutable Vorgehen, keine vorgängige Information der Anwohnerinnen über ihr Ansinnen, zerstört. Ende 2016 wurden wir durch das Baugespann auf den geplanten Abriss aufmerksam. Es hagelte Einsprachen, in welchen nicht nur das Vorhaben, sonder auch die Rolle der Stadtbaukommission SBK (nicht weiterleiten von Informationen und das Inausstichstellen einer Abrissbewilligung) kritisiert. Aus unter anderen Einsprechenden und Anwohnerinnen gründete sich dann der Verein Pro Steinenstarsse, für den Erhalt der Strasse, über welchen eine Petition und weitere Aktionen koordiniert wurden. Das Verfahren läuft noch, doch ohne Einsprachen sähe das wohl schon anders aus. Ist doch bekannt das die Stadt schon an anderer Stelle wahnsinns Bauprojekte bewilligte.
Der im letzten Romp erschienene Teil 2 vom ... Anfang vom Ende... wäre wohl anders daher gekommen hätte die Stadt also die SBK ihren Job gemacht und eingereichte Dokumente u.s.w. an die Einsprechenden weitergeleitet. Was sie wieder mal nicht taten, oder erst nach mehrmaligem nachfragen durch unseren Anwalt.
Erst am 3. Januar erhielten wir den Zwischenbericht ZB der SBK zum geplanten Neubau. Welcher jedoch schon am 19.Mai 2017 verfasst und an die Bauherrschaft versandt wurde. Also noch bevor wir von Pro Steinenstarsse die Petition gegen den Abriss starteten. Nun denn, auch gut, weil mit diesem ZB, welchen viele schon als Sieg sehen (Ich nenne es Teilerfolg), wäre wohl die Luft raus gewesen sich auf die Petition zu konzentrieren und auf die Sachlage so wie die Ungereimtheiten aufmerksam zu machen.
Die Petition wurde am 28. September 2017 Stadtverwaltung übergeben. Innerhalb von knapp zwei Monaten wurden mit der Petition 1'745 Unterschriften gesammelt. (Im letzten Romp ging die vorläufige Zahl der Unterschriften unter, da ich kurz vorm Druck noch die aktuelle Zahl einfügen wollte.) Die Petition fordert die Stadt auf, dass auf den Abriss der Liegenschaften an der Zürichstrasse 55/57 verzichtet werden soll. Die zahlreichen Unterschriften zeigen auf, dass einem grossen Teil der Luzerner Stadtbevölkerung der Erhalt des historischen Luzerns eine Angelegenheit ist! An dieser Stelle gilt Dank all jenen, die dieses Anliegen mit ihrer Unterzeichnung unterstützt haben. Im Dorfblatt (Luzernerzeitung) stand darüber natürlich einmal mehr nichts. Lediglich Zentralplus.ch war dies ein zwei Zeilen wert.
Der Verein Pro Steinenstrasse traf und trifft sich nach wie vor regelmässig zu Sitzungen um das weitere Vorgehen zu planen. Immer wieder machten Gerüchte die Runde, so wie: es bestehe bereits ein neues Bauprojekt, die Baustangen wurden verschoben u.s.w..
So wurde der Entschluss gefasst sich mal mit der Bauherrschaft zu treffen. (Diese sind keine unbekannten Spekulanten, machen wir doch seit Jahren zusammen ein Strassenfest und sind per Du miteinander) um Gerüchten vor zu beugen. Die Idee war es auch aufzuzeigen, dass die Sache anders hätte ablaufen können ohne Anwälte die beide Seiten viel Geld kosten. Ebenso um unseren Standpunkt: Kein Abriss!! nochmals klar zu machen, so wie die Bauherrschaft auf Fehler ihres Bauvorhabens ihre Abriss befürwortenden Gutachten und der SBK hinzuweisen. So wie den ersten Schritt zu machen die Diskussion zu suchen, was von verschiedener Seite gewünscht war. Also gingen die Einsprechenden auf die Bauherrschaft zu und nicht wie es eigentlich üblich wäre anders rum.
Um die Bauherrschaft Personen mässig nicht zu überfahren delegierten wir von Pro Steinenstrasse lediglich 4 Leute (jeder für ein Metier) um an dieser Diskussion teil zu nehmen. Wir wussten nicht was uns erwartete an diesem 3. Dezember. Der Ort wurde bewusst neutral gewählt um emotionale Ausbrüche zu vermindern.Wir spekulierte ja, das die Bauherrschaft eventuell per Anwalt oder Architekt auftreten, aber das diese dann sie befürwortende Hausbesitzerinnen der Strasse so wie den Quertierverein dazu einlud, erstaunte nicht schlecht. Wir zu viert , sie zu fünfzehnte. Von unserer Seite wurde offen gelegt was wir wollen: kein Abriss, was wir wissen: das ihre Gutachten mangelhaft sind, und was wir machen: die Petition und notfalls die Einsprache weiter ziehen. Wen verwundert es das die Gegenseite, da schon im Besitz des ZB, diesen nicht mal erwähnte.
Das von uns in Auftrag gegebene Gegengutachten eines Architekten, der so wie wir in unseren Einsprachen die Voraussetzung für einen Abriss nicht sieht und eine Sanierung durchaus als wirtschaftlich vertretbar erachtet, hatten diese zu diesem Zeitpunk jedoch noch nicht.Weil die SBK diese Gutachten, welches ihnen durch unseren Anwalt zugestellt wurde, wieder mal nicht weitergeleitet hatte. Ob dies nun endlich geschehen ist, entzieht sich meines Wissens. Wichtig wäre es aber um diesen aufzuzeigen das eine Sanierung anstelle eines Neubaues durchwegs möglich ist.
Kurz, das Treffen brachte eigentlich gar nichts. Ausser das wir nun auch die Architekten der Bauherrschaft kennen und wissen das auch diesen wichtige Infos betreffs der Schutzzone vorenthalten wurden und diese es nicht als notwendig ansahen sich darüber schlau zu machen. Kein wunder also erstellten diese ein sich überhaupt nicht eingliederndes Projekt.
Zirka einen Monat später am 3. Januar 2018 erhielten wir dann also per unserem Anwalt den ZB der SBK, welchen die Bauherrschaft ja schon seit Mai 2017 hatte.
Erfreulich war in diesem zu lesen, dass es gar 17 Einsprachen sind und nicht wie wir meinten deren 13. Im Verein Pro Steinenstrasse sind lediglich 10 EinsprecherInnen. Ebenfalls sehr erfreulich war zu lesen das viele der 14 Punkte im Bericht, weshalb das vorliegende Projekt nicht bewilligt werden kann, Punkten unserer Einsprachen entsprechen. So z.B. das überschreiten des Bauvolumens, der Höhe des Projektes oder die nicht Eingliederung ins bestehen de Ensemble. Zudem spricht der ZB nun endlich auch von einem überdimensionierten Projekt.
Zusammenfassend entspricht das Neubauprojekt nicht den Qualitätsanforderungen gemäss Art. 1 BZR, nicht den Anforderungen der Ortsbildschutzzone gemäss Art.17 BZR und auch nicht dem Gebot der Eingliederung gemäss PBG §142. Aus diesen Gründen ist das Baugesuch in der vorliegenden Form nicht bewilligungsfähig.
Zudem wurde bei dem Projekt keinerlei Rücksicht auf die geforderten Veloabstellplätze genommen. Kurz weggelassen. Hä??. wie können Architekten die so was Planen solche Vorgaben einfach übersehen. Aber das soll nicht unser Nachteil sein.
Wie gesagt hätten unsere Aktivitäten darunter gelitten, hätte wir den ZB ebenfalls schon letztes Jahr erhalten. Leider ändert der ZB nichts an der Tatsache das die SBK einem intakten und erhaltenswerten Haus im Namen der Wirtschaft dem Abriss preis gab.
 
Weitere Infos:
https://www.prosteinenstrasse.ch/
Zudem findet ihr auf den hier folgenden Seiten zwei weitere Beispiele von Gruppierungen aus anderen schweizer Städten die sich mit Gleichen oder ähnlichen Problemen herumschlagen müssen.

Der Anfang vom Ende 2

Gegen eine Genrtifizierung unserer Strasse

Dieser Bericht erschien im Romp # 42 (2017)

Nachdem ich mich schon im letzten Romp darüber ausgelassen habe das sich das Klima in unserer Strasse verändert hat und über Imos geklagt habe die sich richtig aggressiv um Häuser in der Strasse bemühten und per Animation den geplanten Hotel Neubau präsentierte, hier nun was seit da noch passiert ist.

Nun, insgesamt gab es 13 Einsprachen gegen das Projekt, eine beachtlich Zahl , würde ich mal sagen. Zwei davon wurden über einen Anwalt geführt, was sich im Nachhinein als das einzig richtige erwies.

Auf die Einsprachen kam dann eine Stellungsnahme des Anwaltes der Bau-willigen, in welcher diversen Leuten vorgeworfen wurde, es sei ja nicht mal belegt das sie in der Strasse wohnen würden, oder das sie zu weit weg vom Projekt wohnen würde. Unsereins mit Vertretung durch einen Anwalt wurden von diesem darauf aufmerksam gemacht, das in der Stellungsnahme des Bauvertreter Anwaltes auf ein Schreiben der Stadt, so wie ein zwei weiteren Gutachten verwiesen wurde, welche der Bauauflage gar nicht bei lag, und uns einfach vorenthalten wurden. Also verlangte unser Anwalt die Aushändigung dieser schreiben, was die ohne Anwalt Einsprechenden wohl nicht taten. Nun, unsere Stellungsnahme zur Stellungsnahme des Bauanwaltes verzögerte sich dadurch dann um mehrere Monate. Da die Stadt diese schreiben anscheinend nicht rausrücken wollte. Erst nach mehrmaligem Nachhaken unseres Anwaltes erhielten wir diese. Unser Anwalt meinte dazu noch, das er so eine Verzögerungstaktik der Stadt noch nie erlebt hätte.

Schlussendlich lagen uns diese Schreiben dann aber vor. Und Prompt, ist das eine Schreiben von der Stadtbau Kommission ein in „Aussichstellung für eine Ausnahme Abrissbewilligung“, welche nicht hätte in aussichtgestellt werden dürfen da zu diesem Zeitpunkt noch gar kein Bauprojekt bestand und es in der BZO (Bau und Zonenordnung) zur Schutzzone B (in welcher sich unsere Strasse befindet) explizit heisst eine solche werde erst erteilt wenn ein bewilligtes Projekt vor liegt. Zudem heisst es im ISOS (Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz), welches die Zürich- und Steinenstrasse mit dem höchsten Erhaltungsziel deklariert, Erhaltung der Substanz und Abbruch und Neubau Verbot. Zudem lud die Stadt zum Abschluss der Inventarisierung, eben dieses ISOS, welches wohl so einiges gekostet hat und Jahre dauerte, zu Versammlungen jener Eigentümerinnen deren Häuser darin aufgenommen wurden. An diesen Versammlungen wurde schwammig, genau wie die BZO oder BZR, viel geredet ohne jedoch Schutz oder Erhaltensmassnahmen genauer zu erörtern. Einmal mehr beweist die Stadt ihre Unfähigkeit durch ihr Unwissen über ihre eigens erstellten Sachverhalte oder Schutzdeklarationen. Zudem steht die Stadt und die SBK (Städtische Baukommission) und deren Vorsteherin M. Jost zusehend in der Kritik ihre Arbeit nicht richtig zu machen oder zu verschlampen. Das mit dem Verschlampen, hat was wenn mensch sieht wie lange es dauert bis gewisse Papiere an Einsprechende ausgehändigt werden und keine Infos über den Verlauf des Verfahrens gegeben werden. In der Kritik steht die Baukommission auch durch ihr tun oder besser gesagt durch ihr nichts tun in Bezug auf die Gundula. Die Gundula ist ein leerstehende Villa die diese Jahr zum zweiten Mal besetzt und geräumt wurde. Bei der übertriebenen Räumung kam die lokale Anti-Terroreinheit zum Einsatz.

Nach der ersten Besetzung hiess es es werde umgebaut. Es wurde ein Gerüst aufgestellt und die Fenster verbarrikadiert, ja, es wurde das defekte Dach aufgemacht, ja, und dann? Nichts. Es regnete und schneite also ein weiteres halbes Jahr ins Haus, so dass die Bausubstanz nun erst recht kaputt ist. Auch dort wurde der Besitzerschaft, der Bodum AG Versprechungen von Seiten der Stadt gegeben die sie nicht hätten geben dürfen. Das geplante Bauvorhaben wurde von der Stadt dann mehrfach abgelehnt. Obwohl der geplante Neubau sich aus meiner Sicht ganz gut ins Quartierbild eingliedern würde. Geplant war ein Neubau der sich an die französische Architektur des 19. Jahrhunderts anlehnt. Und trotzdem wurde es von der Stadt abgelehnt. Ein von der Stadt geforderter Architekturwettbewerb lehnt die Besitzerin ab, weil sie dann bei der Auswahl des Siegerprojektes nur noch beschränkt mitreden dürfte.

Zudem unterstelle ich der SBK und ihrem Vorsteher dem Stadtarchitekten Jürg Rehsteiner bewusst zu lügen. So wurde mir gegenüber, anlässlich einer Infoveranstaltung zum Bauinventar, versichert das keine Abrissbewilligung ausgestellt sei. Aber was bitte schön ist an einer in Aussichtsstellung gross anders? Diese liegt uns nun aber schwarz auf weiss vor obwohl behauptet wurde eine solche gäbe es nicht. An dieser Veranstaltung war der Jost und dem Rehsteiner direkt anzusehen das diese genervt waren als ich drei Fragen zu eben diesem Projekt stellte. Die Jost wich mir auch gleich aus, als ich diese nach der Veranstaltung ansteuerte und ich mir dann halt den Stadtarchitekten schnappte.

Ein solches Konkurrenzverfahren oder Wettbewerb wie bei der Gundula wurde beim geplanten Neubau bei uns in der Strasse durchgeführt. Da aber die Architekten und die Kommission vom Bauherren bestimmt werden darf ist das ganze eine Farce mit welcher sich die Stadt aus der Verantwortung zu schleichen versucht. Eine Farce, weil die Bauherrschaft vorgeben darf was sie gerne möchte und die Kommission nichts anderes macht als das dann durch setzen zu wollen. So wird die Verträglichkeit mit dem Ortsbild. So wird von einem Zürcher Architekten, der die Situation vor Ort wohl kaum kennt, versucht, in Anlehnung an Neubauten, die Ortsbildverträglichkeit zu rechtfertigen. Neubauten, die im ISOS Explizit als störende Elemente genannt werden, und nicht mehr in der Schutzzone liegen. Zudem orientierte sich der Wettbewerb an falsche Grundvoraussetzungen. Grundvoraussetzung war nicht das Volumenerhalten, welches in solchen Schutzzonen zwingend ist, sondern der Wunsch des Bauherren ein 60 Betten 3 Stern Hotel, welches im bestehenden Volumen einfach nicht verwirklichbar ist. Zudem waren an dem Wettbewerb weniger Parteien beteiligt als bei anderen Wettbewerbsverfahren wie beispielsweise der Gundula. Also diverse Ungereimtheiten.

Also, was tun, wenn die Stadt nicht informiert oder gar Infos unterschlägt, und ein Bauvorhaben vorbei an der Öffentlichkeit und vorbei an ihre eigenen Auflagen durch gedrückt werden soll?

Öffentlicher druck aufbauen und genau hinschauen was die andere Seite zu vertuschen oder durch zu winken versucht.

Öffentlicher druck wird nun durch die Gründung des Vereines PRO Steinenstrasse und einer lancierten Petition gegen den Abriss und eine Kampagne mit Transpis, Postern und Infoständen gemacht. Und das Interesse ist gross, weil ein Teil der Bevölkerung den Erhalt schützenswerter Strassenzüge goutiert. Die Petition bekam schon ca.1000 Unterschriften. Stand 3. Sept. Der Verein Pro Steinenstrasse macht das was vom ISOS eigentlich von den Behörden erwartet wird, nämlich die Bevölkerung für schützenswerte Gebäude und quartiere zu sensibilisieren entgegen dem was die Stadt betreibt, eine Zerstörung der Ortsbilder. Entgegen der Behauptungen von Seiten der Abriss-willigen Besitzer ist eine Mehrheit der Bewohnerinnen des Quartiers gegen den geplanten Neubau. So sind fasst alle Häuser an der Steinenstrasse im Verein und deren Bewohnerinnen aktiv. Das sich die meisten Hausbesitzer der Zürichstrasse sich da eher raus halten liegt eindeutig daran, das diese wohl darauf spekulieren früher oder später ebenfalls abreissen und neu Bauen zu dürfen. Deshalb nennt sich dieser Artikel ja auch der Anfang vom Ende. Darf der Eine, dürfen dann auch die Anderen. Der Kampf gegen diesen Abriss ist deshalb so wichtig weil dieser dann ein Präjudiz Fall ist.

Da die Stadt und das Bauamt nicht informieren haben wir erst kürzlich aus der Zeitung erfahren, das das erste Bauvorhaben anscheinend abgelehnt worden sei und überarbeitet würde. Soll heissen unsereins wird im Unwissen gelassen und weiterhin mit Anwaltskosten belastet gegen ein Bauvorhaben vor zu gehen welches anscheinend schon vom Tisch ist. Ist die Absicht der Stadt uns durch unnötig entstehende Kosten in eine Lage zu bringen den Rechtsstreit schlussendlich an Mangel an Finanziellen mitteln aufgeben zu müssen? Denn schon jetzt betragen die Anwaltskosten über 4'000.- Fr. Zudem lassen wir vom Verein ein Gegengutachten erstellen, welches belegt, das ein abriss nicht zwingend notwendig ist. Dies wäre eigentlich Aufgabe der Stadt um Ihre Richtlinien der Schutzzone B zu belegen.

Zum anderen laufen momentan auf parlamentarischer Ebene Vorstösse den unsäglichen Art. 17.2 zur Ortsbildschutzzone B ( Der Stadtrat kann Abbrüche ausnahmsweise bewilligen, wenn eine Sanierung aus statischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unverhältnismässig wäre.) aus der BZO zu streichen. Anscheinend muss das sogar von Bundes wegen geändert werden. Da dieser immer zugunsten eines Abrisses und Neubaues ausgelegt werden kann, da sich immer Gutachter finden die einem Abriss willigen ein Gutachten ausstellen was für einen Abriss spricht, und ein Neubau wirtschaftlich immer rentabler ist als eine Renovation. Denn mit dieser Begründung könnte die komplette Altstadt abgerissen und neu gebaut werden.

Zudem sollte ein Regelwerk erschaffen werden, was mit Eigentum, erst recht wenn es als erhaltenswert eingestuft ist, passiert oder passieren darf. Das darf nicht in der Hand der Besitzerschaft liegen, sondern muss in der Hand der Allgemeinheit liegen.

Der Verein Pro Steinenstrasse braucht eure finanzielle und personelle Unterstützung.

Alles zur Petition und Unterstützer Angaben findet ihr unter: https://www.prosteinenstrasse.ch/

Wie nun weiter läuft ist auch uns noch nicht so klar. Ob die Einsprachen gutgeheissen oder abgelehnt werden ist noch offen, so wie das weitere Vorgehen von Seiten der Stadt. Pro Steinenstrasse wird weiter kämpfen für den Erhalt von erhaltenswerten Quartieren. Für den Erhalt der Strassenzüge Zürichstr./Steinenstr. Gegen die Zerstörung für den Massentourismus!!!

Der Anfang vom Ende

Gegen eine Genrtifizierung unserer Strasse

Dieser Bericht erschien im Romp # 41 (2017)

Wie im Edito schon kurz angesprochen plant also der eine in der Strasse nen Neubau. Eigentlich gingen wir alle hier wohnenden davon aus, das wir uns verstehen und das wir uns gegenseitig respektieren und über allfälligen Sachen die die ganze Strasse betreffen informieren. So etwa das wenn in einem Haus Hausschwamm festgestellt wird (im einen Fall war das das Romp Haus) und eh schon ein Hausschwamm Spezialist her muss, der dann auch gleich die Nachbarhäuser abcheckt, da der gemeine Hausschwamm ja bekanntlich vor Grundstück grenzen kein Halt macht. So wie wir auch zusammen alle zwei Jahre, diese Jahr wäre das achte mal, ein Strassenfest auf die Beine Stellen, welches in der Art schon Seltenheit hat in Luzern. Der Zusammenhalt der Strasse zeigte sich auch beim erreichen das die Strasse vor 10 Jahren zur Begegnungszone wurde. Die erste in der Stadt. Was aus heutiger Sicht auch schon eine Aufwertung/ Gentrifizierung war. Heisst, Tempo 20, keine Parkplätze mehr und Fussgängerinnen und Fahrzeuge sind gleichberechtigt. Oder als oberhalb der Strasse ein Neubau geplant war und dieser den ganzen Verkehr seiner Tiefgarage in die neu Verkehrsberuhigte Strasse leiten will. Damals gab es ne Kollektiv Einsprache, welche den Neubau aber nicht verhindern konnte, da sich der Eine, wohnt nicht mehr in der Strasse, vom Neubaubesitzer mit Parkplätzen kaufen liess, um die Einsprache fallen zu lassen.

Da die alte Handwerkerstrasse sehr zentral gelegen ist und ihren ganz eigenen Charm besitzt und in knapp der Hälfte der kleinen Häuser die Besitzerinnen selber wohnen und arbeiten, handelt es sich nicht um spekulations- oder Renditeobjekte wie andern Ortes. Jedoch wurde das Interesse geweckt. Da viele Leute hier wohnen möchten oder ihre Ateliers, Galerien und gar Kleiderdesigner Läden hier haben möchten. Leider fördert genau dies eine Aufwertung, welche die Strasse nun zu fressen droht. Die Strasse darf nicht hübsch brav und anständig sein. Wir müssen anecken um zu überleben. Logisch trägteine Verkehrsberuhigte Strasse und kleine Atelier Verkaufevents so wie kleine alternative Märkte im kleine Park an der Strasse zur Lebensqualität bei. Nur leider werden durch solche Events und der angenehmen Lebensqualität Immobilienfirmen auf die Strasse aufmerksam.

Bisher, seit 2001, bestand nur ein mal die Gefahr das ein Haus in Spekihände geraten und in ein Rendite Objekt hätte verwandelt werden können. Glücklicherweise konnte das mit einigem Aufwand verhindert werden, so das dieses auch nach wie vor Günstigen Wohn- und Arbeitsraum bietet. Leider sind die Grundstückpreise die letzten Jahre auch in dieser Strasse explodiert und somit werden Häuser heute bis auf den vier fachen Preis geschätzt. Was es kleinen Handwerksbetrieben oder Familien verunmöglicht hier sesshaft zu werden. Immobilienfirmen, darunter auch international agierende versuchen die letzten paar Jahre, Häuser in der Strasse zu erwerben. Darunter unter anderen Engel & Völkers, welche von „attraktiven Renditeliegenschaften“ und von „verstärkter Nachfrage“ sprechen. Leider ist da ein Hausbesitzer, der eben nicht hier wohnt, eingeknickt und hat verkauft. Der neue Besitzer hat gleich mal allen im Haus gekündigt, er wolle ne Zentralheizung einbauen. Nur das mensch auch Zentralheizungen einbauen kann ohne das ein Haus leer sein muss. Die Immobielenhaie gehen gar soweit das nicht nur dauernd anfragen per Post schicken, nein jetzt rufen sie schon an um nachzufragen ob mensch verkaufen wolle. Kurz gesagt die Strasse darf nicht attraktiv sein, sonnst geht sie daran kaputt. Das Romp Haus, welches auch den Infoladen beheimatet, gibt sich alle mühe die Strasse für Spekulanten uninteressant erscheinen zu lassen. Auch die gegenüberliegende Schischa -Techno Bar mit trägt hier, durch laute Musik und teils echt nervenden Kunden dazu bei. Leider nervt dies jedoch auch schon lange hier Wohnhafte.

 

Eines nicht all zu schönen Tages im Dezember ging ich vor die Tür um mal wieder was einzukaufen und Leergut zu entsorgen. Da stellte ich fest das der unteren Teil der Strasse gesperrt war und so ausfahrbare Leiter Dinger rum standen. Dachte da ist mal wieder wer am umziehen. Zwei Häuser weiter traff ich dann auf die ein Nachbarin, welche mir auch schon zusammen mit ihrere Tochter früh morgens half mir meine Hunde zu suchen, die mir mal wieder ab sind nachdem ich schwer betrunken nach hause kam. Auf meine Frage ob da wer am umziehen wäre, meinte sie, nee Ausstecken für ein Neubau. Ratan will abreissen und neu Bauen. Waaaas!!?? Der schock sass tief. Sollten doch grad zwei alte Häueser an der Strasse darn glauben. Das eine, einigen älteren hier in der Stadt noch bekannt als, der ehemalige Widder (Genossenschafts Kneipe), welche aber schon seit 2003 ein indisches Restaurant wurde, welches vom Besitzer und seiner Verwandtschaft betrieben wird. 2007 kaufen diese das Nachbarhaus dazu und bauen dieses inklusive der Etagen oberhalb des Restaurants zu nem Guest House um. Leider steht auch in der beschiessenen BZO das Hotelzimmer als Wohnraum gilt. Wie bescheuert ist das denn. Ist ein Hotel nicht ein Gewerbebetrieb?

 

Nun denn, schon kurze Zeit später, glaub sogar am selben Tag, war klar dass gehen wir uns mal auf den Bauamtsbehörden anschauen. Da die Einsprachefrist nur 20 Tage beträgt war Eile geboten. Und wie mensch das so macht natürlich genau in ner Zeit wo so einige in den Ferien sind. Insgesamt gab es dann 13 einsprachen.

Also erst mal Pläne angucken. What the fuck! Nen ganzen Stock höher bis zur maximal zulässigen Höhe, breiter, die gesammte Grunstückfläche ausnutzend, und dann auch noch Balkone darn gehängt, ein einheitlicher Kasten, an stelle von der Zwei Hausstrucktur der alten Gebäude. Im Baubeschrieb wird dann klar die planen ein drei Steren Hotel???!!! Wie wenn die Stadt nicht schon genug Hotels und Touristen hätte, echt jetzt, ne Plage. Im Baubeschrieb heisst es, dies wäre eine Aufwertung für's Quartier, was wir erstens überhaupt nicht brauchen und nicht wollen und zweitens das komplette Gegenteil ist. Es entspricht einer Abwertung. Abwertung im Erhaltesnstatus, so wie dem Lebensstatus der Steinenstrasse.

Dazu ist wichtig zu wissen das sich unsere Strasse so wie die Angrenzende in einer städtebaulichen Schutzzone befindet. Die Schutzzone B, zu welcher es heisst:

1 Die Schutzzone B bezweckt die Erhaltung schützenswerter Stadtteile, Bauten und Gärten. Als wichtige Bestandteile des Stadtbildes und der Stadtentwicklung sind sie in ihrem Gesamtbild und in ihrer Primärstruktur zu erhalten.

2 Der Stadtrat kann Abbrüche ausnahmsweise bewilligen, wenn eine Sanierung aus statischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unverhältnismässig wäre.

3 Neubauten und Veränderungen an bestehenden Bauten und Anlagen sind so auszuführen, dass sie sich bezüglich Lage, Stockwerkzahl, Fassadenhöhe, Volumen, Proportionen, Symmetrien sowie Materialwahl und Farbgebung in das Ensemble, welches das Quartierbild prägt, einfügen. Es sind Fenster aus Holz, aus Holz und Metall oder aus Kunststoff innen und Metall aussen zu verwenden.

Das mit der wirtschaftlichen Unverhältnissmässigkeit, was leider in der neuen Bau und Zonen Verordnung drin steht ist eigentlich ein Todesurteil für alle Quartiere die nicht, oder noch nicht Rendite Quartiere sind.

5 Der Stadtrat kann Ausnahmen von den Schutzzonenvorschriften gestatten, sofern besondere Verhältnisse dies rechtfertigen, die Ausnahme dem Sinn und Zweck der Schutzzonen nicht widerspricht und ein qualitätsvolles Bauprojekt vorliegt.

Leider steht in der BZO auch noch so was:

6 Hotelräume, Räume für Kinder- und Altersbetreuung, Räume der Spitex und dergleichen können ganz oder teilweise dem Wohn- oder dem Arbeitsanteil angerechnet werden.

Was ebenfalls eine riesen Sauerei ist, da Hotelräume ja wohl kaum Wohnraum ist und das wo es in der Stadt kaum noch Bezahlbaren Wohnraum gibt.

Zudem gibt es noch das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) welches sich auf das Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz stützt.

Darin gibt es Gebiet oder Baugruppen mit Aufnahmekategorie A, zu welcher die Obere Zürichstrasse, mit einheitlicher Strassenbebauung der 1870er-Jahre, und der parallelen Steinenstrasse mit intakten Wohnzeilen mit Werkstätten, von 1876–90 gehört. Nichtmal die alte Stadtmauer ist laut ISOS so schützenswert wie diese zwei Strassenzüge!

Hier heisst es gar: Durch die Aufnahme eines Ortsbilds im ISOS wird erklärt, dass es in besonderem Masse die ungeschmälerte Erhaltung verdient. Für diese Gebiete gilt Erhalten der Substanz so wie Abbruchverbot, keine Neubauten!

Also eigentlich müsste der Fall klar sein und das Bauvorhaben nicht bewilligt werden, da dieses gegen diverse Auflagen verstösst. Sich nicht ins Gesammtbild eingliedert, das Volumen um ca. 1/3 vergössert werden soll, die Stockwerkzahl, Fassadenhöhe u.s.w. sich nicht ins bestehende Ensemble eingliedert. Sieht eher aus wie ein Ski-Touri Hotel in den Bergen wo viel Schnee den unteren Teil immer verdeckt. Das mag wohl daran liegen, das der zeichnende Architekt aus Engelber kommt, welches in den Bergen liegt und ein Skigebiet ist.

Wenn wir nun sehen was für unmögliche Neubauten in sogenannten Schutzzonen bewilligt wurden (z.b. Migros Hertensteinstarsse, Hofstrasse 3, Alte Schmitte u.s.w.) versteht sich von alleine das mensch sich auf Stadtrats und Baukomissionsbeschlüsse nicht verlassen kann. Das diese sich an ihre eigenen allgemeine Bestimmungen halten und Zeilen aus Artikle15 der BZO (wie ...das Vorhaben dem Sinn und Zweck der Schutzzonen nicht widerspricht...) nicht einfach unter den Tisch wischen. Stehen wir jetzt nicht geschlossen dagegen, dauert es keine Zehn Jahre und die ganze Häuserzeile Zürichstrasse ist durch Neubauten ersetzt. Denn Neu Bauen kommt billiger als Renovieren. Und in der dahinterliegenden Steinenstrasse nisten sich Yuppy Läden ein was wiederum die Preise in die Höhe schnellen lässt bis es auch hier nicht mehr Lebenswert und bezahlbar ist.

 

Also muss die Zerrstörung und Gentrifizierung jetzt am Anfang gestoppt werden.